Allgemeine Geschäftsbedingungen der White Ways Event GmbH
§1 Geltungsbereich
1.1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle einmaligen oder laufenden Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der White Ways Event GmbH, jedoch nicht für den Bereich Vermietung von Material hier gelten gesonderte Bedingungen.
1.2
Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch die White Ways Event GmbH schriftlich bestätigt werden.
1.3
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese zuvor durch die White Ways Event GmbH ausdrücklich anerkannt wurden.
§2 Vertragsangebot und –abschluss
2.1
Finden Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten statt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern etc.
2.2
Alle Leistungen von der White Ways Event GmbH (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der genannten Firma. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der White Ways Event GmbH darf der Kunde die Leistungen des Auftragnehmers nur selbst, ausschließlich im Bestimmungsland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
2.3
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die aber auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden oder sonst aus der Risikosphäre des Kunden rühren, werden dem Kunden zusätzlich nach der bei White Ways Event GmbH üblichen Vergütung in Rechnung gestellt.
2.4
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Anzahlungsaufforderung zustande. Die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. die Anzahlungsaufforderung kann entweder per E-Mail oder per Post erfolgen.
2.5
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
§3 Eigentum / Beschädigung / Bruch- und Fehlmengen
3.1
Ausgeliehene Gegenstände bleiben Eigentum der White Ways Event GmbH. Im Falle einer Einbehaltung der Leihartikel kundenseitig, werden diese zum Warenwert in Rechnung gestellt.
3.2
Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware.
3.3
Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Die White Ways Event GmbH garantiert eine gewissenhafte und dokumentierte Arbeitsweise. Bei Beschädigung oder Verlust unserer Verleihgegenstände behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den Wiederbeschaffungspreis in Rechnung zu stellen.
§4 Preise
4.1
Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
4.2
Liegen zwischen der Bestellung und der Lieferung mehr als vier Monate, bleibt eine Preisanpassung durch die White Ways Event GmbH entsprechend den zwischenzeitlich geänderten Marktpreisen (Einkaufspreisen) vorbehalten, sofern genau bestimmte Blumen und Pflanzen Gegenstand des Vertrages sind. Die White Ways Event GmbH kann einen höheren als den ursprünglich vereinbarten Preis nur dann fordern, wenn sie den Kunden spätestens 10 Tage vor Lieferung über die Preisanpassung informiert.
§5 Zahlungsbedingungen für nicht angenommene Angebote
Im Falle von nicht angenommenen Angeboten gilt eine Kostenpauschale (Beratungspauschale) in Höhe von 100 Euro je Angebot als vereinbart.
§5 Zahlungsbedingungen für nicht angenommene Angebote
Im Falle von nicht angenommenen Angeboten gilt eine Kostenpauschale (Beratungspauschale) in Höhe von 100 Euro je Angebot als vereinbart.
§6 Zahlungsbedingungen für angenommene Aufträge
6.1
Nach Vertragsabschluss und der daraus folgenden Anzahlungsrechnung ist eine
Anzahlung i.H.v. 30 Prozent des Angebotsendbetrages, jedoch mindestens i.H.v. 500
Euro, fällig.
6.2
Mietkosten für Artikel, die nicht benutzt wurden, können nachträglich nicht erstattet werden.
6.4
Die Rechnung ist unter Angabe der Rechnungsnummer und ohne jeglichen Abzug zu zahlen und unterliegt den Bestimmungen, der in der Rechnung genannten
Zahlungsvereinbarungen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher
Vereinbarung.
6.5
Als Auftragswert gilt die Summe des Nettogesamtauftragswertes! Sollte sich der vertraglich vereinbarte Mehrwertsteuersatz verändern, so wird dieser geänderte Mehrwertsteuersatz auf diesen Auftragswert neu berechnet.
6.6
White Ways Event GmbH behält sich vor, die Auftragsausführung zu verweigern, wenn vorher vereinbarte Vorkasse- oder Abschlagszahlungen nicht vollständig oder rechtzeig auf das Konto von White Ways Event GmbH eingegangen sind.
6.7
Durch Zahlungsverzögerung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
6.8
Mehrkosten oder Schadensersatzansprüche, insbesondere durch besonders starke
Verschmutzung und/oder Beschädigung der Hussen oder anderen Dekorations-
gegenständen der White Ways Event GmbH, werden nachgefordert. Die White Ways Event GmbH ist jedoch zur Dokumentation (Nachweis) verpflichtet.
6.9
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszins der Dt. Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens oder eines weiteren Verzugsschadens (u. a. aus § 286 BGB) durch die White Ways Event GmbH ist nicht ausgeschlossen.
§7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
7.1
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
7.2
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf das gleiche
Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen, der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.
§8 Gewährleistung, Abnahme
8.1
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der White Ways Event GmbH bei Anlieferung zu prüfen und Mängel unverzüglich zu melden. Zeigt sich trotz Prüfung ein Mangel erst später, so ist er ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
8.2
Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf
Nacherfüllung. Die White Ways Event GmbH ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet.
8.3
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung um die entsprechende Position mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn die White Ways Event GmbH die Nacherfüllung verweigert oder die
Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.
8.4
Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe keine Vorbehalte wegen bekannter Mängel geäußert, so erlischt der Gewährleistungsanspruch. Das gilt ebenso, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der White Ways Event GmbH die Feststellung der Mängel erschwert.
8.5
Jegliche Preisnachlässe aus Gründen der Streitigkeiten um künstlerische Umsetzung der Dekoration sind ausgeschlossen.
8.6
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Mängel an der gelieferten Ware auf deren natürliche Beschaffenheit, auf natürliche Abnutzung oder auf unsachgemäße Behandlung durch den Kunden, z.B. durch Trockenheit oder starke Erwärmung zurückzuführen sind.
§9 Haftung
Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der White Ways Event GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht.
§10 Stornierung
10.1
Die Stornierung von Aufträgen bedarf der Schriftform.
10.2
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Stornierungsschreibens maßgeblich. Bei vorzeitiger Kündigung oder Vertragsstornierung seitens des Kunden innerhalb der verbleibenden 14 Tage vor Veranstaltungstermin ist dieser verpflichtet, eine
Schadensersatzleistung in Höhe von 100% des Gesamtnettobetrages zzgl. MwSt. zu erstatten; innerhalb der letzten 30 Tage vor Veranstaltungstermin ist dieser verpflichtet, eine Schadensersatzleistung in Höhe von 50% des Gesamtnettobetrages zzgl. MwSt. zu erstatten.
10.3
Bei krankheits- oder unfallbedingter Absage seitens des Auftragnehmers muss dieser für entsprechenden Ersatz sorgen und die Durchführung der gebuchten Aktion in jedem Fall zu den gleichen Konditionen gewährleisten, oder ein neuer Termin wird festgesetzt.
10.4
Die Gültigkeit dieses Vertrages ist wetterunabhängig. Veranstaltungsabsagen, die auf das Wetter bezogen sind, werden mit 100% Ausfallpauschale berechnet.
§11 Reinigung
Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei extremer Verschmutzung der gemieteten Artikel hat die White Ways Event GmbH das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien (z.B. Tischtücher, Hussen etc.) müssen nach der Benutzung an die White Ways Event GmbH trocken zurückgegeben werden. Preise für Textilien und Dekorationsartikel sind inklusive Reinigungskosten.
§12 Sonstiges
12.1
Die White Ways Event GmbH und der Kunde werden alle die zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge ausschließlich für die vertraglichen Zwecke verwenden und Dritten, sofern es nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, nicht zugänglich machen. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
12.2
Der Kunde wird davon unterrichtet, dass White Ways Event GmbH seine Daten in dem zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und auf der Grundlage der Datenschutzvorschriften erhebt und speichert. Soweit White Ways Event GmbH zur Einschaltung von Subunternehmern oder zur Abtretung von Rechten und Pflichten berechtigt ist, können die insoweit erforderlichen Daten auch an die betreffenden Dritten weitergegeben werden. Darüber hinaus findet eine Weitergabe der Daten an Dritte nicht statt. Die White Ways Event GmbH verwendet Kundendaten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann der Verwendung jederzeit widersprechen.
12.3
White Ways Event GmbH ist zur Einschaltung von Subunternehmern berechtigt.
12.4
Gerichtsstand ist der Sitz der White Ways Event GmbH. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38Abs. 1ZPO und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt der Gerichtstand der White Ways Event GmbH.
12.5.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.6
Sollte eine Bestimmung oder mehrere dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Übrigen hiervon nicht berührt.
§13 Datenschutz
13.1
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffende Daten auf elektronischen Medien gespeichert werden. Die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes wird durch die White Ways Event GmbH zugesichert.
13.2
Die Kunden willigen ein, dass die White Ways Event GmbH im Rahmen des Beratungsgespräches persönliche Daten wie Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse Dritten gegenüber herausgeben darf, sofern diese für die Vertragserfüllung notwendig sind.
13.3
Die von der White Ways Event GmbH erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten oder zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch die White Ways Event GmbH zulässig.